Beitragsordnung

 

§ 1 Grundsatz

 

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

 

§ 2 Beschlüsse

 

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

 

Beitrags-         Mitgliedsform                                                                                  Beitragshöhe

klasse                                                                                                                        monatlich      

 

01                   Kinder bis 14 Jahren                                                                           13,00

02                   Jugendliche bis 18 Jahre                                                                    13,00

03                   Erwachsene über 18 Jahre                                                                 18,00

04                   Ehrenmitglieder                                                                                      frei

05                   Familienbeitrag bis 3 Personen                                                         23,00

06                   jedes weitere Familienmitglied                                                           10,00

 

                                                           

 

1.         Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 05 - 06 müssen beantragt die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.

 

2.        Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 – 06.

 

3.         Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom  lsb-h festgelegten Sätze sowie den IHSDO Verbandsbeitrag.

  

4.         Der Mitgliedsbeitrag wird durch Dauerauftrag monatlich/vierteljährlich/halbjährlich/jährlich oder in bar im voraus entrichtet.

 

5.         Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.

 

6.         Beitragserhebung erfolgt ab Monat der Anmeldung.

 

7.         Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

 

 

§ 4 Gebühren

 

1.         Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.)  gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

 

2.         Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 

 

§ 5 Vereinskonto

 

                                                Bank:                 Frankfurter Volksbank

                                                IBAN:                 DE69 5019 0000 6002 1037 78

                                                SWIFT BIC:        FFVBDEFF

 

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

 

§ 6 Vereinsaustritt

 

Ein Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 01.10. des Jahres zum Jahresende möglich. (Achtung! Diese Regelung mit der Satzung abstimmen; ggf. die Satzung ändern).