Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
Diese
Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann
nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
Die
Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr
und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
Die
festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem
der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch
ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Beitrags-
Mitgliedsform
Beitragshöhe
klasse
monatlich
01
Kinder bis 14 Jahren
€ 13,00
02
Jugendliche bis 18 Jahre
€ 13,00
03
Erwachsene über 18 Jahre
€
18,00
04
Ehrenmitglieder
frei
05
Familienbeitrag bis 3 Personen
€ 23,00
06
jedes weitere Familienmitglied
€
10,00
1.
Ermäßigten Beitragsformen der Beitragsklasse 05 - 06 müssen beantragt
die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand
entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung
vorgegebenen Beträge.
2.
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen,
insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 – 06.
3.
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung
des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), die Verwaltungsberufsgenossenschaft
und die GEMA in Höhe der vom lsb-h festgelegten Sätze sowie den IHSDO
Verbandsbeitrag.
4.
Der Mitgliedsbeitrag wird durch Dauerauftrag monatlich/vierteljährlich/halbjährlich/jährlich
oder in bar im voraus entrichtet.
5.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.
6.
Beitragserhebung erfolgt ab Monat der Anmeldung.
7.
Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit
Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von
Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu
informieren.
§ 4 Gebühren
1.
Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme
usw.) gesonderte Gebühren erhoben
werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
2.
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch
Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden
nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Frankfurter Volksbank
IBAN: DE69 5019 0000 6002 1037 78
SWIFT BIC: FFVBDEFF
Überweisung
auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Vereinsaustritt
Ein
Vereinsaustritt ist nur per Einschreiben bis zum 01.10. des Jahres zum
Jahresende möglich. (Achtung! Diese
Regelung mit der Satzung abstimmen; ggf. die Satzung ändern).