Rechtssicherheit, Fairness, Gesundheit und die konsequente Ausnutzung der Biomechanik.
Selbstverteidigung im ESDO ist niemals ein Freibrief für Gewalt. Jede Verteidigungshandlung muss den strengen Maßstäben des deutschen Notwehrrechts (§ 32 StGB, § 227 BGB) standhalten: Sie muss erforderlich, gegenwärtig und rechtswidrig abgewehrt sein, ohne das Maß der Verhältnismäßigkeit schuldhaft zu überschreiten.
Detaillierte Rechtsgrundlagen lesen →Das Wertesystem und die partnerschaftliche Haltung im Verein:
Körperertüchtigung und Abwehrfähigkeit gehen Hand in Hand. Die Gesundheit der Trainierenden steht zu jeder Zeit im Mittelpunkt.
Respekt vor den einheitlichen Regeln des Dachverbandes (z.B. Unterrichtsordnung, Prüfungsordnung, Wettkampfregeln).
Unter den Schülern untereinander, zwischen Schülern und Trainern sowie im Verhältnis zur Organisation und den Verbänden.
Aufrichtiger Respekt gegenüber anderen Systemen und Kampfkünsten, sofern diese seriös betrieben werden und nicht in Verruf geraten sind.
„Im ESDO werden die körpereigenen Fähigkeiten voll ausgenutzt, um im Ernstfall auch gegen körperlich stärkere Angreifer erfolgreich bestehen zu können.“
Dieses Ziel wird im praktischen Training systematisch durch fünf biomechanische Pfeiler erreicht: